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   AG Aachen, 10.03.2008 - 10 C 134/07   

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https://dejure.org/2008,24676
AG Aachen, 10.03.2008 - 10 C 134/07 (https://dejure.org/2008,24676)
AG Aachen, Entscheidung vom 10.03.2008 - 10 C 134/07 (https://dejure.org/2008,24676)
AG Aachen, Entscheidung vom 10. März 2008 - 10 C 134/07 (https://dejure.org/2008,24676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tätigkeiten des Hausmeisters müssen detailliert aufgeführt werden

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer

    Die Vorlage von Lohnzetteln des Hauswarts/Hausmeisters entbindet die Klägerin als Vermieterin zudem auch nicht von der Schilderung, welche Arbeiten konkret jeweils angefallen sind ( AG Aachen , WuM 2008, Seiten 701 f. ).
  • AG Flensburg, 01.08.2013 - 64 C 12/13

    Nebenkosten: Freistellungsanspruch bei unklaren Pauschalverträgen!

    Die lediglich stereotype Aufzählung, was grundsätzlich zu den Gartenpflege- bzw. Hauswartskasten gehört, ist nicht ausreichend für den Nachweis einer tatsächlichen Leistungserbringung dieser Tätigkeit (vgl. z. B. AG Lichtenberg, a.a.O.; AG Aachen, Urteil vom 10.03.2008, AZ. 10 C 134/07).
  • AG Köln, 02.03.2011 - 220 C 443/10

    Betriebskostenabrechnung muss rechnerisch nachvollziehbar sein!

    Insofern wird in der Rspr. des Amtsgerichts Köln überwiegend angenommen, dass die Bezugnahme auf die Durchschnittswerte des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes dann ausreichen soll, wenn die Durchschnittswerte des Betriebskostenspiegels erheblich überschritten werden, d. h. die geltend gemachten Kosten - wie hier - so auffällig hoch sind, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Vermieter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge getan hat (vgl. AG Köln, Urt. v. 21.04.2010 - 214 C 418/09; AG Köln, Urt. v. 06.05.2008 - 221 C 30/08; AG Köln, Urt. v. 21.04.2008 - 203 C 74/08, WuM 2008, 702; AG Köln, Urt. v. 13.10.2005 - 222 C 335/05; vgl. ferner auch AG Aachen, Urt. v. 14.08.2009, 116 C 23/09, WuM 2010, 425 und AG Aachen, Urt. v. 10.03.2008 - 10 C 134/07, WuM 2008, 701 für Kosten, die über 20 % über dem Mittelwert des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes liegen).
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